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   BGH, 21.01.1971 - 4 StR 554/70   

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https://dejure.org/1971,7522
BGH, 21.01.1971 - 4 StR 554/70 (https://dejure.org/1971,7522)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1971 - 4 StR 554/70 (https://dejure.org/1971,7522)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1971 - 4 StR 554/70 (https://dejure.org/1971,7522)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Innerer Zusammenhang zwischen Vorverurteilung und aktueller Tat

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1970 - 2 StR 163/70

    Bildung von Gesamtstrafen nach dem Ersten Strafrechtsreformgesetz (1.StRG)

    Auszug aus BGH, 21.01.1971 - 4 StR 554/70
    Für die Bildung der neuen Gesamtstrafe wird noch darauf hingewiesen, daß die neben der Einzelstrafe von einem Jahr und acht Monaten ausgesprochene Geldstrafe von 30,- DM nicht zur Bildung der Gesamtstrafe hätte herangezogen werden dürfen (BGHSt 23, 260).
  • BGH, 14.01.1971 - 4 StR 531/70

    Bestimmte kriminelle Kontinuität - Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 21.01.1971 - 4 StR 554/70
    Dazu ist zu bemerken, daß bei der Prüfung der Frage, ob der erforderliche innere Zusammenhang zwischen den Vorverurteilungen (Unterhaltspflichtverletzungen) und dem Diebstahl besteht, das gesamte Vorleben des Angeklagten, also auch die zurückliegenden Diebstahlstaten, mitberücksichtigt werden können (BGH, Urteil vom 14.1.1971, 4 StR 531/70).
  • BGH, 09.07.1970 - 4 StR 164/70

    Abänderung eines Schuldspruchs - Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den

    Auszug aus BGH, 21.01.1971 - 4 StR 554/70
    Nachdem der Schuldspruch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mit Führen eines nicht haftpflichtversicherten und nicht versteuerten Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Wegen sowie wegen Diebstahls rechtskräftig geworden war (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1970 - 4 StR 164/70 -), hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen und auf eine Sperrfrist von drei Jahren erkannt.
  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen

    Jedoch haben der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 28. Juli 1970 - 4 StR 215/70 -, vom 3. September 1970 - 3 StR 149/70 - beide bei Dallinger MDR 1971, 16 - und vom 21. Januar 1971 - 4 StR 554/70 - sowie Urteil vom 14. Januar 1971 - 4 StR 531/70) und die Rechtslehre (LK 9. Aufl. § 17 Rdn. 19; Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 17 Rdn. 11; Dreher, StGB 32. Aufl. § 17 Anm. 3; Lackner/Maaßen StGB 7. Aufl. § 17 Anm. 4; Horstkotte, JZ 1970, 153; Geerds, JZ 1969, 341) den Gesetzesworten "im Hinblick auf Art und Umstände der Straftaten" entnommen, daß ein innerer, kriminologisch fassbarer Zusammenhang gegeben sein müsse; denn im allgemeinen könne die Warnfunktion nur von Verurteilungen wegen Taten ausgehen, die in einem solchen Zusammenhang mit der neuen Verfehlung ständen.
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